Satzung:

 

Satzung                                                 


                                                    Des Moosacher Dart-Clubs e.V.





§1


Name und Sitz des Vereins


Der Verein führt den Namen Moosacher Dart-Club mit dem Zusatz e.V..Er hat seinen Sitz in

80995 München,Weitlstrasse 140 und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in München eingetragen.     


§2  
  

Zweck des Vereins  
   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des  Abschnitts“Steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege  des Dart Sport. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch folgende  Maßnahmen:Durch regelmäßiges Training bereitet sich der Club für Turniere , Ligaspiele und  andere Dartveranstaltungen vor,stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.Diese  Absicht schließt Geselligkeit nicht aus,sie soll vielmehr dazu dienen,das  Gemeinschaftsgefühl der Vereinsmitglieder untereinander zu fördern.Der Verein ist  selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Alle Mitglieder  erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen  Zuweisungen aus Mitteln des Vereins,soweit dies nicht Satzungsgemäss vorgeschrieben ist.  Sie haben beim Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf  Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.  Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.  Die Erfüllung der Vereinszwecke geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder  konfessionellen Richtung.  
   
   
  

§3


Erwerb der Mitgliedschaft


  Der Verein besteht aus dartspielenden und fördernden Mitgliedern. Mitglied kann jede  natürliche Person werden.  
  

 

 

 

 

 

 

  1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich mit einem Aufnahmeantrag beim Vorstand

  zu beantragen.



  
   
  

 

 

 

 

 

 


§4


Austritt,Ausschluss



 

 

  1. Der Austritt aus dem Verein kann zum Ende des Quartals schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 Tagen erfolgen
  2. Wenn es , im Interesse des Vereins, notwendig erscheint,kann der Voestand die Mitgliedschaft einziehen.
  3. Gründe zum Verlust der Mitgliedschaft sind Vorstoß gegen die Satzung und/oder vereinsschädigendes Verhalten und durch den Vorstand möglich, bei Nichtzahlung der Beiträge, wenn die Zeit 3 Monate überschreitet.

 

 

 

 

  1. Gegen die Entscheidung ist Berufung bei der Mitgliederversammlung möglich.
  2. Bei Austritt oder Ausschluss hat der Betroffene keinerlei finanzielle Ansprüche an den Verein.



§5


Pflichten der Mitglieder



Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern und das Recht regelmäßig an den Trainingsstunden und den anderen vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet ,den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.



§6


Verwendung der Finanzmittel



Mitgliederbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins,

nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendung oder unangemessene

Vergütung, dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch andere Personen gewährt werden.






§7


Organe des Vereins



Organe des Vereins sind : a)  die Mitgliederversammlung                  b) der Vorstand



§8


Die Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe des Jahres durch den

Vorstand einzuberufen.Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auch auf Antrag eines

oder mehrerer Vereinsmitglieder einberufen werden, dabei gelten die

gesetzlichen Bestimmungen.Eine Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher

unter der Bekanntgabe der Tagesordnung ,schriftlich(unter Einbeziehung der elektronischen mittel und durch Aushang in den Clubräumen) einzuberufen.Die

ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist , ohne Rücksicht auf die

Anzahl der Erschienenden , beschlussfähig.Die Mitgliederversammlung wird vom

ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit

Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins,werden mit einfacher

Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.

Die Mitgliederversammlunghat folgende Aufgaben:

a) Feststellung,Abänderung und Auslegung der Satzung

b) Entgegennahme der Jahresberichtes und Jahresabrechnung des Vorstandes.

c) Wahl der Vorstandes

d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

e) Wahl von einem Kassenprüfer auf die Dauer von einem Jahr.

f) Genehmigung der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes

g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

h) Entscheidung über die Berufung nach §3 und §4 der Satzung .

Jedem Mitglied steht das Recht zu , Anträge einzubringen. Diese Anträge sind 8 Tage

vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich beim Vorstand einzureichen.

Über die Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll zu führen,das vom ersten Vorstand

oder dessen Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.



§ 9



Der Vorstandes


Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:

a ) Der Vorsitzende

b) Der stellvertretende Vorsitzende

c) Der Schriftführer

d) Der Kassenwart


Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne § 26 BGB.

Vertretungsberechtigte sind zwei Vorstandsmitglieder,von denen mindestens einer

der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Scheidet ein

Mitglied aus ,übernimmt auf Beschluss des Vorstandes einer der übrigen Mitglieder

die Geschäfte des Ausgeschiedenen,bis zur satzungsgemässen Neuwahl des Vorstandes.

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.



§ 10



Das Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§ 11


Auflösung des Vereins


Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an die Elterninitiative Intern 3 im Dr.Haunerschen Kinderspital

München e.V. , (Info unter www.eltern-intern3.de)

Kto.Nr. 907111900 , BLZ . 7050000

unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,mildtätige oder kirchliche

Zwecke zu verwenden hat.“



§ 12


Inkrafttreten der Satzung


Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 28.08.2016 beschlossen  worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister der Stadt München in Kraft.



München , 28.08.2016


Die Anwesenden lt. Anwesenheitsliste Mitgliederversammlung vom 28.08.2016