| Satzung:
Satzung
§1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Moosacher Dart-Club mit dem Zusatz e.V..Er hat seinen Sitz in 80995 München,Weitlstrasse 140 und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in München eingetragen.
§2 Zweck des Vereins §3
Erwerb der Mitgliedschaft
zu beantragen.
§4
Austritt,Ausschluss
§5
Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern und das Recht regelmäßig an den Trainingsstunden und den anderen vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet ,den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.
§6
Verwendung der Finanzmittel
Mitgliederbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins, nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendung oder unangemessene Vergütung, dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch andere Personen gewährt werden.
§7
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind : a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand
§8
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe des Jahres durch den Vorstand einzuberufen.Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auch auf Antrag eines oder mehrerer Vereinsmitglieder einberufen werden, dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Eine Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher unter der Bekanntgabe der Tagesordnung ,schriftlich(unter Einbeziehung der elektronischen mittel und durch Aushang in den Clubräumen) einzuberufen.Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist , ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenden , beschlussfähig.Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins,werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.Stimmgleichheit gilt als Ablehnung. Die Mitgliederversammlunghat folgende Aufgaben: a) Feststellung,Abänderung und Auslegung der Satzung b) Entgegennahme der Jahresberichtes und Jahresabrechnung des Vorstandes. c) Wahl der Vorstandes d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages e) Wahl von einem Kassenprüfer auf die Dauer von einem Jahr. f) Genehmigung der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins h) Entscheidung über die Berufung nach §3 und §4 der Satzung . Jedem Mitglied steht das Recht zu , Anträge einzubringen. Diese Anträge sind 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich beim Vorstand einzureichen. Über die Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll zu führen,das vom ersten Vorstand oder dessen Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 9
Der Vorstandes
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: a ) Der Vorsitzende b) Der stellvertretende Vorsitzende c) Der Schriftführer d) Der Kassenwart
Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne § 26 BGB. Vertretungsberechtigte sind zwei Vorstandsmitglieder,von denen mindestens einer der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Scheidet ein Mitglied aus ,übernimmt auf Beschluss des Vorstandes einer der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen,bis zur satzungsgemässen Neuwahl des Vorstandes. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.
§ 10
Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11
Auflösung des Vereins
„ Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Elterninitiative Intern 3 im Dr.Haunerschen Kinderspital München e.V. , (Info unter www.eltern-intern3.de) Kto.Nr. 907111900 , BLZ . 7050000 unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“
§ 12
Inkrafttreten der Satzung
Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 28.08.2016 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister der Stadt München in Kraft.
München , 28.08.2016
Die Anwesenden lt. Anwesenheitsliste Mitgliederversammlung vom 28.08.2016
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